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2. Februar 2023

Ab in den Süden?

Nun zu Beginn des Sommers quält den einen oder anderen von uns nicht nur die Hitze, sondern macht sich bei so manchem die Urlaubsfreude breit und ich wünsche allen möglichst erholsame Ferientage!

Doch leider kann auch beim Urlaub so Einiges schief gehen…Das beginnt bereits am Flughafen mit Verspätungen und Annullierung von Flügen.
Treten Sie Ihren FLUG in einem EU-Mitgliedsstaat an, oder liegt der Sitz des ausführenden Luftfahrtsunternehmen innerhalb der EU können Sie sich – sofern Sie nicht gerade kostenlos unterwegs sind – auf die europäische Flugverkehrsverordnung berufen, wenn

  • das Flugunternehmen Sie gegen Ihren Willen nicht befördert bzw.
  • den Flug kurzfristig annulliert,
  • oder sich der Abflug erheblich verzögert.        Dabei hängt die Dauer der tolerierbaren Verspätung (2-4 Stunden), ebenso wie die Ausgleichsansprüche von der zurückzulegenden Entfernung ab.

Bei relevanten Verspätungen haben Sie Anspruch auf 2 unentgeltliche Telefongespräche, Faxe, oder E-Mails und diverse Betreuungsleistungen:
z.B: Mahlzeiten, Erfrischungen, bei Aufenthalt von zumindest einer Nacht auf Hotelunterbringung und Transport zwischen Flughafen und dem Ort der Unterbringung) und
bei Nichtbeförderung auf Erstattung oder anderweitige Beförderung. Ganz zu schweigen von den (bei nachweislichem Verschulden des Luftfahrtsunternehmens) möglichen Schadenersatzansprüchen.

Aktuelle Rechtsprechung: In letzter Zeit kam es auch mehrfach zu Streitigkeiten, weil Reisenden, die sich aus Ihrer Sicht rechtzeitig am Flughafen eingefunden hatten, der Check-in verweigert wurde. Nun wurde klargestellt, dass eine derartige Vorgehensweise nicht zulässig ist, wenn der Fluggast sich noch rechtzeitig in Bezug auf die übliche Wartezeit am Schalter anstellt (etwa 45 min).

TIPP: Damit Sie möglichst nicht am Boden bleiben, rate ich für den Fall, dass der baldige Abflugtermin nicht mehr mit der Länge der Warteschlange in Einklang zu bringen ist, das Schalter- bzw. Bodenpersonal zum Vermerk Ihres Ankunftstermins auf dem Ticket zu bringen.

Zu guter Letzt: Auch wenn Sie eine PAUSCHALREISE gebucht haben und

  • die Hotelanlage eher einer Baustelle ähnelt,
  • die ruhige Lage sich als Nachbarschaft zum Flughafen entpuppt,
  • das Essen und die Dusche kalt,
  • der Pool noch nicht gebaut ist und
  • die im Prospekt angepriesenen 50m bis zum Strand eher einem Halbmarathon entsprechen:
    Halten Sie nicht still, sondern melden Sie dies der örtlichen Reiseleitung! Suchen Sie Leidensgenossen, behalten Sie den Prospekt auf und dokumentieren Sie alle Mängel (anstelle der Urlaubsfotos ;-))!

Wenn Sie neben einer angemessenen Preisminderung (Rückerstattung) den Ersatz der entgangenen Urlaubsfreude erreichen, geht sich vielleicht ein Ersatzurlaub aus…

Dieser Text erhebt naturgemäß keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

 

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