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27. März 2026

Künstliche Intelligenz – Chancen und rechtliche Grenzen

Künstliche Intelligenz (KI) gewinnt in vielen Lebens- und Arbeitsbereichen an Bedeutung. Sie erleichtert Abläufe, unterstützt bei der Analyse großer Datenmengen und erstellt Inhalte in kürzester Zeit. Gleichzeitig wirft ihr Einsatz zahlreiche rechtliche Fragen auf – insbesondere in Bezug auf Datenschutz, Haftung und geistiges Eigentum.

KI ist eine Technologie, die es Computern ermöglicht, kognitive Fähigkeiten wie Lernen, Planen und Entscheiden zu simulieren. Sie kann eine große Arbeitserleichterung sein, insbesondere wenn es darum geht, Muster in Daten oder Dateien zu erkennen, daraus Erkenntnisse zu gewinnen und vorgegebene Aufgaben zu erfüllen, die ansonsten menschliche Intelligenz erfordern würden.

Doch nicht nur faktisch, sondern auch rechtlich gibt es Grenzen. Beim Einsatz von KI spielt insbesondere der Datenschutz eine zentrale Rolle. Unter Datenschutz versteht man den Schutz personenbezogener Daten vor Missbrauch sowie den Schutz der Rechte und Freiheiten betroffener natürlicher Personen. Personenbezogene Daten – also persönliche Informationen, durch die jemand identifizierbar ist – stehen in Europa unter strengem Schutz. Die Anforderungen werden in Österreich durch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) geregelt, die die Privatsphäre der Betroffenen sichern soll.

Zentrale Aufgabe des Datenschutzes ist das Recht auf informationelle Selbstbestimmung – ein Grundrecht, das jeder Person zusteht. Es bedeutet, dass jeder selbst entscheiden kann, wem welche persönlichen Informationen preisgegeben werden. Die Nutzung von KI wird dadurch insofern eingeschränkt, als die Verarbeitung personenbezogener Daten in der Regel einer entsprechenden  Rechtsgrundlage oder Einwilligung bedarf.

Problematisch ist dabei, dass die externe Speicherung der verwendeten Daten bei den einzelnen KI-Systemen oft nicht transparent dargestellt wird und die Gefahr von Datenlecks besteht. Es ist daher aus juristischer Sicht ratsam, personenbezogene Daten bei der Nutzung von KI möglichst zu vermeiden oder stark zu anonymisieren – insbesondere wenn eine dauerhafte Speicherung außerhalb der EU oder eine unklare Datenverarbeitung erfolgt.

Auch haftungsrechtlich wirft der Einsatz Fragen auf. Wer KI-generierte Inhalte verwendet oder veröffentlicht, trägt die Verantwortung für deren Richtigkeit. Die KI selbst übernimmt keine Haftung. Fehlerhafte Angaben oder falsche Quellen können somit rechtliche Konsequenzen haben.

Ein Beispiel zeigt dies deutlich: Ein KI-generiertes Rechtsmittel wurde vom Obersten Gerichtshof zurückgewiesen, weil es auf nicht existierende Entscheidungen und falsche Fundstellen verwies. Daraus wird ersichtlich, dass die Arbeitsweise von KI juristischer Methodik widersprechen kann und eine eigenständige Prüfung unerlässlich bleibt.

Im Bereich des Urheberrechts gilt grundsätzlich, dass KI mit frei zugänglichen digitalen Daten trainiert werden darf, sofern kein Nutzungsvorbehalt erklärt wurde. Bei geschützten Werken kann jedoch eine Rechtsverletzung vorliegen, wenn das Ergebnis der Vorlage zu sehr ähnelt und damit in das Urheberrecht bzw. in das geistige Eigentum der Rechteinhabenden eingreift. Das EU-KI-Gesetz („EU AI Act“) definiert zudem neue Rahmenbedingungen für den Einsatz von KI-Systemen in Europa.

In der Praxis – etwa in Anwaltskanzleien – ist der Einsatz von KI aufgrund der Verschwiegenheitspflicht besonders sensibel zu betrachten. Ein ungeprüfter Gebrauch ist nicht empfehlenswert. Grundsätzlich gilt: KI-generierte Inhalte sollten sorgfältig überprüft werden, da rechtliche Verantwortung bei der nutzenden Person verbleibt.

Insgesamt wirft die Nutzung von KI derzeit zahlreiche Rechtsfragen auf, deren konkrete Beantwortung sich erst durch zukünftige Gesetzgebung und Rechtsprechung weiterentwickeln wird.

Dieser Text erhebt naturgemäß keinen Anspruch auf Vollständigkeit.