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10. Juni 2020

Der unbekannte reiche Erbonkel?

Immer wieder wenden sich Personen an mich, die ein Fax oder einen Brief eines ausländischen Anwalts oder Notars erhalten haben, in welchem – zumeist in sehr schlechtem Deutsch – mitgeteilt wird, dass die oder der Betroffene einen reichen Verwandten mit gleichlautendem Familiennamen im Ausland (zuletzt vorzugsweise in Spanien) gehabt hätte, welcher ein namhaftes Vermögen hinterlassen hätte. Vorgegeben wird zumeist, dass dieser beauftragt wurde, nach Verwandten im In- und Ausland zu suchen.

In weiterer Folge wird zumeist ein beeindruckender Geldbetrag genannt, welchen der Verstorbene hinterlassen hätte und – um das Ganze ein wenig glaubwürdiger erscheinen zu lassen – manchmal auch ein angeblicher Arbeitgeber des Verstorbenen. Dabei handelt es sich zumeist um eine tatsächlich existierende Firma, was offenbar den Zweck hat, der ganzen Geschichte – für den Fall, als jemand im Internet Nachschau halten würde – mehr Glaubwürdigkeit zu verleihen.

In letzter Zeit wird manchmal sogar als Absender ein Anwalt oder Notar genannt, der ebenfalls tatsächlich existiert, der aber im Regelfall nichts davon weiß, dass sein Name missbräuchlich(!) verwendet wird.

Schließlich wird angeboten, alle Formalitäten zu erledigen und alle Dokumente vorzubereiten, welche für den Antritt der Erbschaft erforderlich sind. Offenbar um vertrauenswürdiger bzw. seriöser zu erscheinen, wird noch angeboten, einen Teil der Erbschaft an eine Hilfsorganisation zu überweisen und den Rest zwischen dem Anwalt und dem Erben aufzuteilen(?).

Sollten auch Sie zu den „glücklichen“ Empfängern eines solchen Schreibens gehören, sollten Sie sich nicht vom vermeintlich großen Erbe blenden lassen, sondern sich zunächst die Frage stellen, ob es – zumindest theoretisch – überhaupt möglich wäre, dass Sie einen Verwandten in diesem Land haben könnten.

In den meisten europäischen Rechtsordnungen ist die gesetzliche Erbfolge – wie im Österreichischen Recht – derart geregelt, dass Verwandte in auf- und absteigender Linie als Erben berufen sind.

Wenn daher in einem solchen Schreiben angeführt wird, dass eine reine Namensgleichheit des Familiennamens ausreichen würde um als Erbe auftreten zu können, ist dies ein deutlicher Hinweis auf den Versuch einer „Abzocke“, nachdem für den Antritt eines Erbes naturgemäß ein entsprechendes tatsächliches Verwandtschaftsverhältnis nachgewiesen werden oder ein entsprechendes Testament vorliegen müsste, was aber in diesen Scheiben eigentlich nie behauptet wird.

In solchen Fällen handelt es sich um unseriöse (Betrugs-)Versuche, mit welchen gutgläubige Personen dazu gebracht werden sollen, sich auf dieses Schreiben zurückzumelden und in diesem Zusammenhang persönliche Daten wie etwa Geburtsdatum, Adresse oder die die Bankverbindung (für die Überweisung der angeblichen Erbschaft) offenzulegen.

Üblicherweise wird nach einer ersten Rückmeldung dann die Überweisung eines vergleichsweise geringen Betrages – für angeblich anfallende Steuern, Gebühren oder Spesen – gefordert, welche erst die Überweisung der Erbschaft ermöglichen soll(?).

Das meines Erachtens einzig Richtige, was Sie in derart offensichtlichen Fällen machen sollten, ist das Mail oder das Fax zu löschen bzw. wegzuwerfen und sich nicht von dem in Aussicht gestellten Betrag zu einer Kontaktaufnahme verleiten zu lassen. Geben Sie solchen Personen einerseits auf gar keinen Fall Ihre persönlichen Daten bekannt und überweisen Sie auf keinen Fall einen (auch kleineren) Geldbetrag, um zum großen Geld zu kommen. Im Regelfall sehen Sie das von Ihnen überwiesene Geld nicht wieder, geschweige denn eine große Erbschaft.

Sollten Sie aufgrund besonderer Umstände oder ihres Familienstammbaumes doch ernsthaft die Möglichkeit in Betracht ziehen, dass Sie vom „reichen Onkel aus Irgendwo“ bedacht worden sind, lassen Sie sich vor einer Kontaktaufnahme beraten. Denn in vielen Fällen kann bei einer genauen Überprüfung des Schreibens bereits die Seriosität desselben abgeklärt werden und können Sie sich so viel Ungemach ersparen.

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